Ratgeber

Räumung nach Todesfall: Das Vorgehen

Erste Schritte nach einem Trauerfall. Welche Fristen gelten und wie ein Familienbetrieb wie Bernans diskret entlasten kann.

Nach dem Trauerfall: Was zuerst zu tun ist

Ein Todesfall in der Familie verändert alles. Neben der Trauer kommen organisatorische Fragen auf, auf die niemand vorbereitet ist. Eine davon ist die Auflösung der Wohnung oder des Hauses.

Wir helfen seit über zehn Jahren in der Region Zürich. Diskret, ruhig und mit Fingerspitzengefühl.

Welche Fristen gelten in der Schweiz

In der Regel läuft der Mietvertrag noch bis zum offiziellen Kündigungstermin. Die Erbengemeinschaft tritt in den Vertrag ein. Folgende Punkte sind zeitkritisch:

  • Mietvertrag prüfen und Kündigung einreichen

  • Erbschein oder Erbenscheinersatz organisieren

  • Wertgegenstände inventarisieren

  • Persönliche Dokumente sichten

  • Räumung mit Verwaltung abstimmen

In den meisten Fällen bleiben zwei bis drei Monate Zeit. Manche Verwaltungen drängen früher.

Wie wir Sie entlasten

Wir kommen vorbei, machen eine Begehung und besprechen alles in Ruhe mit Ihnen. Festpreis vorab. Was wertvoll oder erhaltenswert ist, wird gesichert. Verwertbares geht an gemeinnützige Stellen, der Rest wird sortengetrennt entsorgt.

Sie müssen nicht selbst dabei sein. Wir arbeiten auch mit Beiständen, Erbenvertretern und Hausverwaltungen direkt.

Diskretion ist Selbstverständlichkeit

Räumungen nach Todesfall sind oft mit persönlichen Erinnerungen verbunden. Wir gehen respektvoll vor. Fotos, Briefe und persönliche Gegenstände werden separat aufbewahrt, falls die Familie sie noch sichten möchte.

Rufen Sie uns an unter 044 888 54 54 oder 079 324 13 70. Wir sind 24 Stunden erreichbar und kommen kostenlos zur Begehung vorbei.

Bernans Räumungen Logo

Birkenstrasse 22, 8306 Brüttisellen

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