Ratgeber
Räumung nach Todesfall: Das Vorgehen
Erste Schritte nach einem Trauerfall. Welche Fristen gelten und wie ein Familienbetrieb wie Bernans diskret entlasten kann.

Nach dem Trauerfall: Was zuerst zu tun ist
Ein Todesfall in der Familie verändert alles. Neben der Trauer kommen organisatorische Fragen auf, auf die niemand vorbereitet ist. Eine davon ist die Auflösung der Wohnung oder des Hauses.
Wir helfen seit über zehn Jahren in der Region Zürich. Diskret, ruhig und mit Fingerspitzengefühl.
Welche Fristen gelten in der Schweiz
In der Regel läuft der Mietvertrag noch bis zum offiziellen Kündigungstermin. Die Erbengemeinschaft tritt in den Vertrag ein. Folgende Punkte sind zeitkritisch:
Mietvertrag prüfen und Kündigung einreichen
Erbschein oder Erbenscheinersatz organisieren
Wertgegenstände inventarisieren
Persönliche Dokumente sichten
Räumung mit Verwaltung abstimmen
In den meisten Fällen bleiben zwei bis drei Monate Zeit. Manche Verwaltungen drängen früher.
Wie wir Sie entlasten
Wir kommen vorbei, machen eine Begehung und besprechen alles in Ruhe mit Ihnen. Festpreis vorab. Was wertvoll oder erhaltenswert ist, wird gesichert. Verwertbares geht an gemeinnützige Stellen, der Rest wird sortengetrennt entsorgt.
Sie müssen nicht selbst dabei sein. Wir arbeiten auch mit Beiständen, Erbenvertretern und Hausverwaltungen direkt.
Diskretion ist Selbstverständlichkeit
Räumungen nach Todesfall sind oft mit persönlichen Erinnerungen verbunden. Wir gehen respektvoll vor. Fotos, Briefe und persönliche Gegenstände werden separat aufbewahrt, falls die Familie sie noch sichten möchte.
Rufen Sie uns an unter 044 888 54 54 oder 079 324 13 70. Wir sind 24 Stunden erreichbar und kommen kostenlos zur Begehung vorbei.


