AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Bernans Räumungen und Auftraggebern für Räumungen, Entrümpelungen, Reinigungen, Umzüge und Transporte. Mit der Auftragserteilung gelten die nachstehenden Bedingungen als anerkannt.
1. Vertragspartner und Geltungsbereich
Bernans Räumungen
Birkenstrasse 22, 8306 Brüttisellen
2. Vertragsschluss und Offerte
Eine Offerte erstellen wir kostenlos nach Begehung vor Ort. Sie ist 30 Tage gültig. Der Vertrag kommt mit schriftlicher Auftragsbestätigung oder mündlicher Annahme der Offerte zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen zur Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
3. Leistungsumfang
Der Leistungsumfang ergibt sich aus der schriftlichen Offerte. Nicht enthalten sind Sondermüll wie Asbest, kontaminierte Stoffe oder gefährliche Abfälle, sofern nicht ausdrücklich in der Offerte aufgeführt. Solche Stoffe werden nach Aufwand zusätzlich verrechnet. Die Verwertung erhaltenswerter Gegenstände wird auf den Festpreis angerechnet.
4. Preise und Festpreis-Garantie
Wir arbeiten mit Festpreisen nach Begehung. Was in der Offerte steht, gilt verbindlich. Mehrleistungen, die der Auftraggeber während der Arbeit zusätzlich verlangt, werden nach Absprache und schriftlicher Bestätigung verrechnet. Die Mehrwertsteuer ist im Festpreis enthalten, sofern nicht anders ausgewiesen.
5. Zahlungsbedingungen
Die Rechnung wird nach Auftragsabschluss gestellt. Zahlungsfrist 14 Tage netto. Bei Zahlungsverzug wird ein Verzugszins von 5 Prozent pro Jahr verrechnet, zusätzlich allfällige Mahn- und Inkassokosten. Anzahlungen können bei grösseren Aufträgen vereinbart werden.
6. Termine, Stornierung und Haftung
Termine sind verbindlich, sobald sie schriftlich bestätigt wurden. Bei Stornierung weniger als 48 Stunden vor dem Termin können bis zu 50 Prozent des Auftragsvolumens als Aufwandsentschädigung verrechnet werden. Bernans Räumungen haftet für Schäden aus grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Eine Haftpflichtversicherung deckt übliche Schäden ab. Für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden wird keine Haftung übernommen.
7. Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
Es gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Bülach, Kanton Zürich. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

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Birkenstrasse 22, 8306 Brüttisellen